Angesichts von über einer Million wohnungsloser Menschen in Deutschland fordern wir mit dem Antrag ein explizites Recht auf Wohnen im Grundgesetz. Kernelemente sind ein neuer Artikel 14a im Grundgesetz für ein subjektives, einklagbares Recht auf eine eigene, bezahlbare Wohnung. Zudem sollen Zwangsräumungen ohne zumutbaren Ersatzwohnraum bundesgesetzlich ausgeschlossen sowie Artikel 30 (Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung) und 31 (Recht auf Wohnung) der Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) ratifiziert werden.
