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Schriftliche EinzelfrageSoziales Wohnen

Erfassung der Dynamik von Wohnungsverlusten in der amtlichen Bundesstatistik

By 16. Februar 20262 Comments

Folgende schriftliche Einzelfrage habe ich eingereicht:

Weshalb verzichtet die Bundesregierung in der amtlichen Bundesstatistik sowie im Wohnungslosenbericht auf die Erfassung der Dynamik von Wohnungsverlusten im Jahresverlauf, um ein lückenloses Bild der Wohnungslosigkeit zu gewährleisten, wie es die Methodik der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) vorsieht, und inwiefern finden die komplementären Hochrechnungen der BAG W bei der politischen Lagebeurteilung der Bundesregierung Berücksichtigung?

 

Antwort der Bundesregierung:

Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) veröffentlichten Zahlen werden von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund, dass sich die Erhebungsmethodik jedoch grundlegend von der Wohnungslosenberichterstattung des Bundes unterscheidet, können die von der BAGW veröffentlichten Zahlen zur politischen Lagebeurteilung nur sehr eingeschränkt Berücksichtigung finden.

Die von der BAG W ermittelte Jahresgesamtzahl basiert auf einer Hochrechnung von Zahlen aus der Wohnungslosenstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung von Werten aus dem Dokumentationssystem zur Wohnungslosigkeit der BAG W und Bevölkerungsdaten (https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PUB/PUB_Factsheet2023_ DzW_Schaetzung_Bundesstatistik.pdf und siehe Hintergrundinformationen https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_ 2025_Pressemappe.pdf). Der genaue Berechnungsalgorithmus wird von der BAG W nicht veröffentlicht.

Die amtliche Wohnungslosenstatistik des Bundes dagegen zählt Menschen, die zum Stichtag im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht sind: Hierfür müssen seit 2022 alle Kommunen in Deutschland dem Statistischen Bundesamt angeben, wie viele Menschen in ihrem Hoheitsgebiet in der Nacht vom 31.01. zum 01.02. des Jahres untergebracht wurden. Darüber hinaus werden im Rahmen der ergänzenden Wohnungslosenberichterstattung alle zwei Jahre auch nicht-institutionell untergebrachte wohnungslose Personen (verdeckt wohnungslose Personen und wohnungslose Personen ohne Unterkunft) näher beleuchtet und Zahlen im Rahmen einer Hochrechnung ermittelt.

Die Erfassung der Dynamiken von Wohnungsverlusten in der amtlichen Bundesstatistik wäre mit einem erheblich gesteigerten Aufwand beim Statistischen Bundesamt, aber vor allem auch bei den auskunftspflichtigen Stellen, verbunden. Mit der Wahl des Stichtags 31.01. für die Erhebung wurde angestrebt, einen bestmöglichen Ausgleich zwischen Ressourceneinsatz und Erkenntnisgewinn zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass gerade im Winter die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen am höchsten ist, da die Witterungsverhältnisse etwa eine Übernachtung im Freien deutlich erschweren.

Das für die Wohnungslosenberichterstattung federführende Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt und der Kompetenzstelle gegen Wohnungslosigkeit im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fortlaufend daran, die amtliche Wohnungslosenstatistik weiter zu verbessern. Aktuell wird, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag im Wohnungslosenberichterstattungsgesetz, geprüft, ob eine Ausweitung der amtlichen Statistik auf weitere Gruppen wohnungsloser Personen erfolgen kann. Hierzu wird unter anderem die für die ergänzende Wohnungslosenberichterstattung entwickelte Methodik evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluation wird im nächsten Wohnungslosenbericht (voraussichtlich Ende 2026) berichtet.

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