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KommunalpolitikSchriftliche Einzelfrage

Kampf gegen den gegen den Missbrauch von Gewerbesteuer-Oasen

By 24. August 2026No Comments

Es kommt bei der Gewerbesteuer durch stark unterschiedliche Hebesätze noch immer zu schädlicher Steuergestaltung. Unternehmen, insbesondere größere und Konzerne, können ihren Sitz oder einzelne Tochtergesellschaften bzw. Betriebsstätten gezielt in Kommunen mit besonders niedrigen Hebesätzen verlagern. Diese Standortentscheidungen folgen nicht zwingend realwirtschaftlichen Kriterien wie guter Infrastruktur, Fachkräfteangebot oder regionaler Wertschöpfung, sondern steuerlichen Optimierungsüberlegungen. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kommunen. Gleichzeitig bleibt die Gewerbesteuer für Städte und Gemeinden die zentrale eigene Einnahmequelle. Wer handlungsfähige Kommunen mit funktionierender Infrastruktur, guter Kinderbetreuung, verlässlicher Daseinsvorsorge sowie Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung will, muss ihre Einnahmebasis stabilisieren und verbreitern. Nur so können die kommunale Finanzautonomie gesichert sowie die strukturelle Unterfinanzierung vieler Kommunen überwunden werden.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, gegen den Missbrauch sogenannter Gewerbesteuer-Oasen vorzugehen. Deshalb haben wir nun folgende schriftliche Frage eingereicht:

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, gegen den Missbrauch sog. Gewerbesteuer-Oasen vorzugehen, und was konkret plant sie dazu?

 

Wie dringend das Problem ist, zeigt das Beispiel Forchheim und Erlangen (Bayern):

Siemens Healthineers hat in Erlangen ca. 5600 Mitarbeiter, in Forchheim ca. 4700. Über zwei Tochterfirmen mit ca. 40 Angestellten in der benachbarten Gewerbesteueroase Röttenbach wurden im Jahr 2025 zusammen 1393 Millionen versteuert, zum Vergleich: Bruttoergebnis vom Umsatz: 1.656 Millionen. Im Ergebnis brachen die Gewerbesteuereinnahmen in Erlangen und Forchheim dramatisch ein, Erlangen und Forchheim mussten Haushaltssperren verhängen, Erlangen hat keinen genehmigten Haushalt mehr. Diese „Steuergestaltung“ ist u.E. nach klar eine Form der „Scheinsitzverlegung“, gegen die der Koalitionsvertrag (Zitat) „alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen“ will. Es gibt konkrete Vorschläge des Erlanger Stadtrates, beschlossen unter TOP 12 in der Sitzung am 11.12.25 auf Antrag der SPD, der Erlanger Linken und der ÖDP , über klare bundesrechtliche Regelungen missbrauchsanfällige Lizenz-, IP- und Holdingmodelle zu unterbinden, die dazu genutzt werden, Gewinne künstlich in Niedrigsteuer-Kommunen zu verlagern.

Deshalb haben wir ebenfalls folgende schriftliche Frage eingereicht:

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Vorschlag des Erlanger Stadtrates, bundesrechtliche Regelungen einzuführen, um Gewerbesteuer-Oasen zu unterbinden, und wie positioniert sie sich zu diesem Vorschlag (vgl. https://ratsinfo.erlangen.de/getfile.asp?id=18284172&type=do)?