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AllgemeinSchriftliche Einzelfrage

Belegungszahlen im Maßregelvollzug Baden-Württembergs

By 3. Dezember 2025Januar 5th, 2026No Comments

Folgende schriftliche Einzelfrage habe ich eingereicht:

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Belegungszahlen im Maßregelvollzug Baden-Württembergs zum letzten verfügbaren Stichtag, und wenn ja, welche, und wie viele Personen befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Warteliste zur Aufnahme (bitte nach den Unterbringungsgrundlagen nach §§ 63, 64 des Strafgesetzbuchs für psychisch Kranke bzw. Suchtkranke sowie § 126a der Strafprozessordnung für vorläufige Unterbringung während des Verfahrens aufschlüsseln)?

Antwort:

Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug und das Recht des Untersuchungshaftvollzugs liegt seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 ausschließlich bei den Ländern. Das umfasst auch den Maßregelvollzug.

Der Bundesregierung liegen Zahlen zur Belegung im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg zuletzt zum Stichtag 31. Dezember 2022 vor: PDF-Datei