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Kleine AnfrageKommunalpolitik

Kommunale Selbstverwaltung – Finanzierung und Herausforderungen

By 4. November 2025No Comments

Schulen und Kindergärten, Sportanlagen und Bibliotheken, Straßen und Radwege, Öffentlicher-Personennahverkehr: All dies sind kommunale Dienstleistungen, die wesentlich darüber entscheiden, ob Landkreise, Städte und Gemeinden für Menschen lebenswerte Orte sind, und ob sie dort ihren Lebensalltag problemlos bestreiten können. Wichtige Entscheidungen zu diesen Dienstleistungen werden vor Ort von der Kommunalpolitik getroffen.

Das Grundgesetz garantiert Landkreisen, Städten und Gemeinden „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Grundgesetz Artikel 28 Absatz 2). Somit besteht im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf Kommunale Selbstverwaltung. In der Praxis fällt der Gestaltungsspielraum dieser Kommunalen Selbstverwaltung jedoch unterschiedlich aus. Dies liegt nicht zuletzt an der Finanzausstattung der jeweiligen Kommunen. Dabei ist die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise bedrohlich. Laut KfW-Kommunalpanel ist der Investitionsrückstand der deutschen Kommunen im Jahr 2024 um 15,9 Prozent auf einen Rekordwert von 215,7 Mrd. Euro gestiegen.

Besonders hervorzuheben ist im Zusammenhang der Kommunalen Selbstverwaltung auch die trotz des eingeführten Aufgabenübertragungsverbots im Zuge der Föderalismusreform von 2005 fortwährende Aufgabenübertragung von Bund auf die Kommunen. Dabei hat der Bund den Kommunen in der Vergangenheit immer wieder teure Aufgaben übertragen, ohne Regelungen für einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Seit der Föderalismusreform I ist eine entsprechende Aufgabenübertragung zwar nicht mehr zulässig, dies gilt indes nicht für Bundesgesetze, die vor Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr 2006 erlassen wurden, sowie für die Erweiterung bereits bestehender gesetzlicher Aufgaben. Dies betrifft u. a. die Kosten der Unterkunft. Während in den Landesverfassungen i. d. R. ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen verankert ist, fehlt jedoch eine entsprechende Regelung auf Bundesebene. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sprach im Juni 2025 bei seiner Rede auf dem Kommunalkongress des Städte- und Gemeindebundes von einer „Überfrachtung der Städte und Gemeinden mit immer neuen Aufgaben” (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-kommunalkongres s-2351564).

Auch hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) bekannt. Dabei betont die Bundesregierung: „Wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.“ Jedoch haben die kommunalen Spitzenverbände wiederholt öffentlich beklagt, dass das Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wird, und dabei finanziellen Ausgleich für die sie betreffende Gesetze durch den Bund gefordert (vgl. www. staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/kein-gesetz-mehr-ohne-gegenfinan zierung).

Schließlich ist außerdem festzuhalten, dass die kommunalen Spitzenverbände eine mangelnde Einbeziehung ihrerseits in Gesetzgebungsprozesse beklagen (vgl. www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/pos itionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf). Nach wie vor müssen Kommunen bei kommunalrelevanten Vorhaben des Bundesgesetzgebers nicht angehört werden. Es gibt keine verbindliche Beteiligung der Kommunen bei der Abschätzung der Folgen und Kosten von Gesetzen sowie an europarechtlichen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.

Die fragestellende Fraktion ist der Auffassung, dass die Übertragung immer neuer Aufgaben an die Kommunen und die damit einhergehende immer stärker werdende finanzielle Belastung für diese, das in der Praxis nicht gewahrte Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen sowie die mangelnde Einbeziehung von Kommunen in kommunalrelevante Vorhaben des Bundesgesetzgebers die Kommunale Selbstverwaltung ad absurdum führen. Dabei ist diese besonders wichtig, damit über die Angelegenheiten „vor Ort“ auch dort entschieden werden kann, wo sie umgesetzt werden sollen.

Hier die eingereichte Kleine Anfrage „Kommunale Selbstverwaltung – Finanzierung und Herausforderungen“ (PDF-Datei öffnet im neuen Fenster/Tab).