Folgende schriftliche Einzelfrage habe ich eingereicht:
Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen basierend auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025, dass Kommunen und Länder im Rahmen des Infrastrukturausbaus durch den Bund keine Kompensationsflächen für naturschützenswerte Flächen mehr anbieten müssen, falls diese vom Infrastrukturausbau betroffen sein sollten, sondern diese dafür finanziellen Ausgleich erhalten, und inwiefern ist dieses Vorhaben vereinbar mit dem „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“, in dem sich Deutschland zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft darauf geeinigt hat, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter effektiven Naturschutz zu stellen (vgl. https://www.tagesschau.de/video/video1534266.html)?
