Menschen in Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit gehören zu den verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft. Das Leben ohne privaten Schutzraum bedeutet: permanente Angreifbarkeit im öffentlichen Raum – körperlich, sozial und rechtlich. Nachdem die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bereits im Jahr 2024 mit bundesweit 2 194 registrierten Straftaten gegen obdachlose Menschen einen neuen Höchststand aufwies, offenbart die neu veröffentlichte PKS für das Jahr 2025 eine weitere dramatische Eskalation: Die Straftaten gegen obdachlose Menschen sind um 17 Prozent auf 2 563 gestiegen (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025). Dabei legen die geringe Anzeigebereitschaft der Opfergruppe, die unklare Definition des Merkmals sowie die ungenaue Erfassung durch Beamte sogar eine polizeiliche Untererfassung und höhere Gesamtzahlen von Straftaten gegen wohnungs- und obdachlose Menschen nahe.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Jahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2183) teilte die Bundesregierung mit, dass auf Bundesebene derzeit keine eigenständigen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Erforschung der Kriminalitätsentwicklung oder des Dunkelfeldes bei Straftaten gegen wohnungslose Menschen geplant seien. Auch aktuelle allgemeine Forschungsvorhaben des Bundes beheben dieses Defizit nicht: So schließt die aktuelle „LeSuBiA“-Dunkelfeldstudie Personen ohne feste Meldeadresse sowie Menschen in institutionellen Einrichtungen methodisch bedingt aus, wodurch die massiven Gewalterfahrungen wohnungsloser Menschen weiterhin systematisch unsichtbar bleiben. Den damaligen Anstieg der Fallzahlen führte die Bundesregierung primär auf die allgemeine Entwicklung der Gewaltkriminalität zurück, ohne spezifische Ursachenanalysen für diese Personengruppe anzuführen.
Diese Argumentation der Bundesregierung lässt sich nun endgültig nicht mehr aufrechterhalten: Erstmals seit 2022 ist die Gesamtkriminalität in Deutschland zurückgegangen – um fast sechs Prozent. Straftaten gegen obdachlose Menschen dagegen stiegen im selben Zeitraum um 17 Prozent. Dieser Anstieg lässt sich auch nicht mit dem Wachstum der Betroffenengruppe erklären: Die Zahl untergebrachten wohnungsloser Personen wuchs im gleichen Zeitraum lediglich um 8 Prozent – weniger als halb so stark.
Nach Auffassung der Fragestellenden besteht ein erhebliches Informationsdefizit der Bundesregierung hinsichtlich der konkreten Gewalttaten und Angriffen auf die überlebenswichtige Infrastruktur von wohnungslosen Menschen. In ihrer Antwort auf eine vorangegangene Anfrage (vgl.: Bundestagsdrucksache 21/2183) gab die Bundesregierung an, über keine Informationen zu Angriffen auf Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf Schlafplätze zu verfügen. Dass solche Vorfälle vom Bund nicht systematisch erfasst werden, obgleich in der PKS des Bundes seit 2024 zumindest Tatörtlichkeiten erfasst werden, ist nach Ansicht der Fragestellenden inakzeptabel. Die Relevanz einer differenzierten Datenlage verdeutlichen Berichte über gezielte Angriffe, wie etwa die mutmaßlichen Brandanschläge auf Schlafplätze in Stuttgart-Bad Cannstatt im Mai 2025 (vgl. Zeitungsverlag Waiblingen vom 7. Juni 2025) oder auf eine Unterkunft in Kornwestheim im November 2025 (vgl.: Stuttgarter Zeitung vom 29. November 2025). Dass derartige Delikte sowie deren Tatmotive – etwa im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) – nicht automatisiert abrufbar sind, da „Wohnungslosigkeit“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD‑PMK) keinen eigenen Katalogwert darstellt, erschwert eine gezielte Präventionsarbeit.
Ein vergleichbares Defizit zeigt sich bei der Erfassung von Opfern extremer Kälte und Hitze. Die fehlende Bereitstellung von sicherem Wohnraum stellt aus Sicht der Fragestellenden eine Form struktureller Gewalt dar. Während die Bundesregierung im Vorjahr angab, über keine entsprechenden Daten zu verfügen, belegen Erhebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) eine besorgniserregende Situation: Zwischen Oktober 2025 und März 2026 verstarben deutschlandweit mindestens 14 Menschen infolge von Kälteeinwirkung. In sechs weiteren Fällen wird vermutet, dass Kälte die Todesursache war (vgl.: Pressemitteilung der BAG W vom 1. April 2026).
Nach Angaben der Bundesregierung (vgl.: Bundestagsdrucksache 21/2183) existieren auf Bundesebene derzeit keine spezifischen Förderangebote, die sich explizit an wohnungslose Opfer von Straftaten richten. Vor dem Hintergrund der polizeilich erfassten Kriminalitätsentwicklung des Jahres 2025, die insbesondere im Bereich der Gewaltdelikte gegenüber obdach- und wohnungslosen Menschen eine signifikante und überproportionale Steigerung aufweist, sowie angesichts der Berichte über Brandanschläge und kältebedingte Todesfälle unter obdachlosen Menschen, sehen die Fragesteller einen dringenden Klärungs- und Handlungsbedarf. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung erscheinen vor diesem Hintergrund den Fragestellenden unzureichend, um der spezifischen Gefährdungslage dieser vulnerablen Gruppe wirksam zu begegnen und einen angemessenen Schutzstandard zu gewährleisten.
Hier vollständigen Kleinen Anfrage „Straftaten gegen obdach- und wohnungslose Menschen im Jahr 2025“ (öffnet sich in neuem Fenster/Tab)
Sobald wir die Antwort der Bundesregierung erhalten, werden wir sie hier verlinken.
