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Schriftliche EinzelfrageSoziales Wohnen

Finanzierung des Gewaltschutzes für wohnungslose Frauen

By 10. Juli 2026No Comments

Wir haben die Bundesregierung zum Gewaltschutz für wohnungslose Frauen mit einer Kleinen Anfrage befragt (siehe https://sahra-mirow.de/gewaltschutz-fuer-wohnungslose-frauen/). Wie so häufig wurden die Fragen nicht alle zufriedenstellend beantwortet. Deshalb bleiben wir mit Nachdruck dran und haben nun folgende Fragen schriftlich eingereicht:

 

1. Inwiefern geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mir vorliegenden aktuellen Berichte aus der Fachpraxis, wonach sich Kommunen im Vorfeld der vollständigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) zunehmend aus der freiwilligen Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen zurückziehen, weiterhin von einem tatsächlichen Ausbau des Hilfesystems – insbesondere im Hinblick auf die intersektionale Öffnung für vulnerable Gruppen wie drogengebrauchende, psychisch erkrankte und wohnungslose Frauen – aus, und wie stellt sie im Dialog mit den Ländern, etwa im Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG), sicher, dass die vorgesehenen Umsatzsteuermehreinnahmen der Länder in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6674) nicht lediglich kommunale Kürzungen kompensieren, sondern dem im GewHG intendierten bedarfsgerechten Ausbau dienen?

 

2. Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung allgemeine Hilfsdienste, wie insbesondere die Wohnungsnotfallhilfe, im Rahmen des Gewalthilfegesetzes (GewHG) finanziell ausgestattet werden, um die gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 GewHG vorgesehene strukturierte Vernetzungsarbeit (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6674) aktiv und ressourcengedeckt leisten zu können, da eine wirksame Vernetzung erfahrungsgemäß nicht nur beim spezialisierten Hilfesystem (Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen im Sinne von § 2 Absatz 4 GewHG), sondern ebenso in den kooperierenden allgemeinen Diensten personelle und finanzielle Kapazitäten bindet?